Die Sprache der Patente

„Haftungsausschluss“: Dieser Aufsatz stellt keine wissenschaftliche Arbeit zu dem Thema dar und wurde nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Da die Rechtslage kompliziert und von Land zu Land verschieden ist und sich außerdem die Rechtsprechung ändert, kann keine Gewähr für die Korrektheit der hier gemachten Angaben übernommen werden.

(Eine ausführlichere Darstellung zum Patentwesen findet man in Wikipedia unter “Patente”, wo allerdings die folgenden Ausführungen nicht herrühren)

Was ist die allgemeine Vorstellung von Patenten?

Auf vielen Gegenständen, hauptsächlich im Bereich der Elektronik und Verbraucherelektronik, aber auch auf alltäglichen Produkten findet man, meist kleingedruckt, den Hinweis, daß der Artikel unter den aufgeführten Patentnummern geschützt sei oder zumindest zum Patent angemeldet sei. Für den Durchschnittsbürger stellt dies ein Warnzeichen dar, etwa wie ein Stoppschild, daß hier eine Idee vom Staat als einzigartig bewertet und unter staatlichen Schutz gestellt worden ist. Manche verbinden damit etwa auch die Vorstellung, daß man so schnell an gutes Geld kommen kann, wenn auch nach vielen Jahren Forschung und Fehlschlägen in Garagenwerkstatt oder Großlabor.

Word-Wörterbuch: [ rechtlicher Schutz der alleinigen Nutzung u. Verwertung einer Erfindung ]

Und für das Adjektiv: [ in Ordnung, nett, großartig, anstellig, praktisch veranlagt, tüchtig ]

Das sind doch (auf den ersten Blick) rundum eindeutige und positive Aussagen. Wer etwas erfindet, erhält dafür vom Staat das Recht, seine Erfindung zu nutzen. Eigentlich nur eine Frage der Fairneß. Und jemand, der als “patent” bezeichnet wird, hat auch nichts dagegen einzuwenden.

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Herkunft des Begriffs

Die in manchen, besonders älteren Patenturkunden anzutreffende Bezeichnung “Letters Patent” weist auf den Ursprung hin: litterae patentes. Es sind offene Briefe (im Gegensatz zu einem versiegelten, der nur für einen bestimmten Adressaten bestimmt war), die ein von der jeweiligen Obrigkeit (Landesfürst, Behörde etc.) verliehenes Privileg bezeichnen. Die ersten Patente gab es schon im Venedig des späten 15. Jahrhunderts.

In den USA wurde das erste Patentgesetzt 1790 beschlossen, die Urkunden wurden noch von Präsident und Außenminister unterzeichnet (heute hätten sie viel damit zu tun und kämen auf keine anderen Gedanken). Ein Patentamt wurde erst im frühen 19. Jahrhundert gegründet. Zeitweise gab es sogar zwei, je eines für Nord- und Südstaaten.

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Wie sind Patente aufgebaut?

Auf den Titel folgt ein Stand der Technik, in dem beschrieben wird, was so auf dem Gebiet, auf das sich das Patent bezieht, los ist. Da dieser wohl nie perfekt ist, kann man immer Nachteile finden. Und just um diese zu beheben, ist die Erfindung gemacht worden. Es folgt eine kurze Darstellung der Erfindung. An die kurze Aufzählung der Figuren (was man in der Alltagssprache als Abbildungen oder Zeichnungen kennt) schließt sich die ausführliche Beschreibung an. Auf einer neuen Seite (auch die Formate wie Seitenrand etc. sind vorgeschrieben!) beginnen dann die Ansprüche, die möglichst wasserdicht formuliert werden, damit sie alle Eventualitäten und Modifikationen abdecken und es der Konkurrenz unmöglich gemacht wird (werden soll), sie zu umgehen. Alles, was hier erwähnt wird, muß sich (so die Theorie) in der Beschreibung wiederfinden. Da die Alltagssprache nicht sehr genau ist, werden besonders hier spezielle Begriffe verwendet, die genau definiert sind, wie beispielsweise umfassen, enthalten, dadurch gekennzeichnet, daß, wobei usw.

Üblicherweise finden sich dann noch mehr oder weniger verklausulierte Formulierungen, die sich jeder Patentanwalt selbst zu stricken scheint, in denen nochmals alle nur denkbaren Modifikationen ebenfalls beansprucht werden.

Die Zusammenfassung (Abstract) bildet je nach Land den Abschluß (vor den Figuren) oder die erste Seite und dient der technischen Information.

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Was ist der rechtliche Stand von Patenten?

Das heutige Patentsystem hat sich in den vergangenen 200 Jahren entwickelt.

Der Grundgedanke des Patentsystems, wie wir es kennen, lautet, daß der Erfinder seine Innovation der Öffentlichkeit bekannt macht und dadurch die Forschung und den technischen Fortschritt fördert, der Staat ihn aber im Gegenzug davor schützt, daß andere seine Ideen stehlen. Nach meinem Verständnis des Gegenstands ist die zu Anfang zitierte Definition von Patent, auch wenn sie weit verbreitet ist, nicht ganz korrekt. Otto Normalverbraucher kennt üblicherweise nur Rechte und Pflichten. Deshalb ist es nicht leicht zu verstehen, was ein negatives Recht ist:

Eine Patenturkunde gibt dem Inhaber ein Besitzrecht (intellectual property right), 20 Jahre lang ab Anmeldung anderen zu untersagen, seine Erfindung kommerziell auszunutzen.

Ein einfaches Beispiel: Erfinder A hat ein Patent darauf, Trinkgläser nach einem neuen Verfahren zu ziehen, und sie lassen sich nur so herstellen.

Jetzt denkt sich Erfinder B ein Verfahren aus, wie man den Rand umbördeln kann, damit das Glas schöner aussieht.

B darf jetzt aber KEINE Trinkgläser nach dem Verfahren von A mit umgebördeltem Rand herstellen, da er sonst das Patent von A verletzten würde. Er darf nur A verbieten, das Umbördelungsverfahren anzuwenden.

Daraus folgt zwingend ein Sachverhalt, der in der Industrie gang und gäbe ist, nämlich Lizenzen auf Verfahren zu vergeben. In unserem Fall würde sich eine Querlizenzierung anbieten, daß sich A und B gegenseitig erlauben, ihre Verfahren anzuwenden – was sich allerdings etwas schwierig gestaltet, wenn beide Konkurrenten sind.

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Einige Zahlen zu Patenten

USA: Die Anzahl der erteilten Patente ist seit dem Zweiten Weltkrieg exponentiell von rund 20.000 auf fast 200.000 angestiegen (1976: 70.000; 1994 101.000; 1999 154.000.) Bei den Patentanmeldungen liegen die Zahlen zwangsweise wesentlich höher – 2005 gingen 400.000 Anmeldungen ein!

Total number of Issued US patents per year

Weltweit: pro Jahr 800.000 Anmeldungen (EPO fast 200.000), insgesamt sind etwa 4 Millionen in Kraft.

Siehe: http://www.uspto.gov/web/offices/ac/ido/oeip/taf/h_counts.htm

In den vergangenen 10 Jahren waren in den USA eigentlich immer die gleichen Firmen unter den Top Ten hinsichtlich der Anzahl der eingereichten Patente (IBM 2006: 3651 (an 1. Stelle seit 14 Jahren!), Canon, HP, Matsushita, Samsung, Intel, Hitachi, Toshiba, Fujitsu, Sony ... IBM hatte 2001 insgesamt 25.000 gültige Patente!

Jedes Jahr findet man in manchen Zeitungen Aufstellungen über die Anzahl der Patente, aufgeschlüsselt nach Firmen und Ländern, in dem allgemeinen Glauben: je mehr Patente, um so innovativer die Firma. Dies scheint aber ein Trugschluß zu sein. Eine Untersuchung von 1000 globalen Firmen ergab, daß zwischen Ausgaben für Forschung und Entwicklung und der Anzahl der Patente einerseits und der finanziellen Position dieser Firmen KEIN Zusammenhang besteht. IBM war, was Innovation anbetrifft, noch nicht einmal bei den besten. Es heißt sogar, daß Patente für Forscher bei manchen, wenn nicht sogar vielen Firmen nur Mittel zum Zweck sind, nämlich zu besseren Gehälter und besseren Stellen und einem besseren Firmenimage. Immerhin nahm IBM schon 1999 für Urheberrechte und Lizenzen mehr als eine Milliarde Dollar ein. Das weltweite Geschäft mit Patentlizenzen beläuft sich auf 100 Milliarden Euro.

Schon diese Punkte lassen erahnen, was manche inzwischen offen aussprechen: Quantität geht vor Qualität.

Ein weiterer Aspekt: Es werden schon Verwertungsfirmen eigens zu dem Zweck gegründet, ungenutzte (schlafende) Patente aufzukaufen und andere Firmen wegen angeblicher oder wirklicher Verletzung zu verklagen.

Wie wichtig Patente sind (oder sein sollen, auch für den industriellen Fortschritt), kann man aus folgendem ersehen:

Patente als Förderer des Fortschritt? Die Schweiz und die Niederlande hatten im 19. Jahrhundert KEINE Patentgesetze und entwickelten sich trotzdem technisch/industriell (beispielsweise Philips).

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Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für Patente?

§1 Art. 1 des deutschen Patentgesetzes nennt folgende drei Bedingungen:

(1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Anforderung: Die Ansprüche sollen klar und knapp formuliert werden: Die Anzahl der Ansprüche bei der Anmeldung ist seit 1980 von durchschnittlich 10 auf inzwischen über 21 angestiegen.

Es gibt vereinzelt Patente mit über 100 und sogar über 200 Ansprüchen, und ein erster Anspruch alleine war sogar 545 Wörter lang! Eines der von mir übersetzten Patente hatte um die 200 Ansprüche, und bei Nachforschung stellte sich heraus, daß die gleiche Firma bei einem anderen Patent schon einen Disput mit einem Patentrichter hatte, der meinte, 250 Ansprüche seien eindeutig zu viel.

Im Jahre 2000 wurde bekannt, daß der bisherige US-Rekord bei der Seitenzahl von 82.000 übertroffen worden war durch ein Biotechnologie-Patent mit 400.000 (vierhunderttausend) Seiten. Üblicherweise liegt die Gesamtlänge zwischen 10 und 50 Seiten.

Auch die umfangreichen Richtlinien des USPTO 2 verlangen eine Beschreibung in „full, clear, concise and in exact terms“ …

Die Formulierung eines Patents jedoch versucht, zwei völlig konträre Anforderungen beziehungsweise Absichten unter einen Hut zu bringen, wie es in Heymanns 3 Taschenkommentare zum gewerblichen Rechtsschutz steht:

Es ist … legitim, wenn der Anmelder eine möglichst allgemeine und abstrakte Fassung der Ansprüche anstrebt, die natürlich durch die ursprüngliche Offenbarung gedeckt sein und dem Stand der Technik Rechnung tragen muß.


Im Interesse der Allgemeinheit müssen … die Ansprüche so präzise wie möglich abgefaßt sein. Eine Verallgemeinerung darf daher nicht dazu führen, daß ein Dritter nicht mehr exakt feststellen kann, was Gegenstand des Patents ist.

Im Extremfall würde dies als einfaches Beispiel folgende Formulierungen bedeuten:

Die Erfinderversion ist noch nicht allgemein genug: Statt Erdboden könnte ein anderer Erfinder die gleiche Vorrichtung für Hydrokultursubstrat beanspruchen und dadurch das erste Patent umgehen.

So wird ein Spaten zur Erdbewegungsvorrichtung, ein Pflug zum „in die Erde eindringenden Arbeitsgerät“ und eine Computermaus zur Eingabevorrichtung oder zum Kugelmanipulator.

Es heißt sogar, daß Firmen verschiedene Bezeichnungen nicht nur zur Abgrenzung von der Konkurrenz verwenden, sondern auch zur Verschleierung von Patentverletzungen.

Ein Technical Information Analyst einer großen US-Firma gibt sogar zu, daß Patentsprache durch die Art und Weise, wie sie eine Beschreibung ausdrückt, dazu verwendet werden kann, eine Erfindung zu verstecken.

Beispiel für einen Teil eines längeren Anspruchs:

(c) control means coupled to said means for switching, wherein during a standby mode, said control means controls said means for switching to switch to said second voltage used by said plurality of means for driving so as to reduce gate induced leakage current otherwise produced by said plurality of means for driving, and controls said means for switching to switch to the first voltage for a subset of said plurality of means for driving to allow for a refresh operation to be performed, one at a time, on wordlines associated with said subset of plurality of driving means and then switch to said second voltage upon completion of said refresh operation.

Die Länge von Ansprüchen kann im Extremfall von einer Zeile bis zu 2 Seiten gehen, in einem mir vorligenden Fall sogar 1275 Wörter lang, das sind ca. 150 Norm-Zeilen! Und das ohne irgendeine optische Untergliederung.

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Wer schreibt die Patentanmeldung?

In der idealen Welt: Der Erfinder macht während des Forschungszeitraums möglichst genaue Notizen über Versuche und Ergebnisse und schreibt dann einen ersten Entwurf. Dieser wird vom Patentanwalt überarbeitet, damit er allen Anforderungen der jeweiligen Patentgesetze genügt und möglichst wasserdicht ist. Der Antrag geht an das Patentamt, wo er in mehreren Stufen zuerst auf formale Kriterien und auch auf Patentierbarkeit und daraufhin geprüft wird, ob die Erfindung neuartig, patentierbar und nicht nahe liegend ist. Dabei erfolgt je nach Land auch eine inhaltliche Prüfung, was es so schon gibt (der berühmte Stand der Technik) und was für die fiktive Person des „Durchschnittsfachmanns“ „nahe liegen“ würde. Zwischen den Stufen geht der Antrag wieder an den Anwalt zurück. Nach den mehr oder weniger langen Verhandlungen mit dem Patentamt muß (in den USA) der Erfinder mit seiner Unterschrift bestätigen, daß der Patentinhalt seine Erfindung wiedergibt.

Inwieweit der Erfinder wirklich noch den Inhalt der Patentanmeldung versteht und sie überhaupt gelesen hat, ist zudem fraglich. Eine große Diskussion entstand, als in einer Patentanmeldung nach deren Veröffentlichung ein „bogus claim“ (Scheinanspruch) entdeckt wurde 4

Übrigens verfassen viele deutsche (und auch japanische und andere) Firmen ihre Patente gleich auf Englisch. Dies kann je nach Englisch-Kenntnissen der Verfasser zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen und Grammatikformen führen. Im Grunde muß sich der Übersetzer bei jedem Patent in den Schreibstil des Verfassers einlesen.

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Was geschieht sonst noch auf dem Gebiet des Patentwesens?

a) Qualitätsdiskussion

Gelegentlich werden Fragen zur Qualität der Patente und zur Qualität des Erteilungsprozesses gestellt.

Greg Aharonian, der große und gefürchtete Kritiker des (US-)Patentsystems, schrieb schon im Jahre 2000, daß die Frage der Qualität von Patenten in der Patentliteratur selbst so gut wie nicht zur Sprache kommt. Zwischen 1976 und 1999 hätten sich von 1700 Artikeln nur 2 Prozent mit dieser Frage beschäftigt, und doch häuften sich die Patente, bei denen grundlegende gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden und bei denen sich Rechtschreib- und viele weitere Fehler finden.

Chris Mercer, Präsident von epi 5, stellte bei einem Vortrag bei der EPO Academy folgende Überlegungen an.

Er vergleicht den Prozeß der Patenterteilung mit dem Trennen von Spreu von Weizen, genauer gesagt mit dem Schürfen nach Gold und dem Erkennen des Goldes und sein Trennen von Katzengold. Beides sieht, wenn es noch verschmutzt ist, uninteressant aus, und beides glänzt nach Reinigung, aber nur eines ist wertvoll. Er räumt ein, daß es durchaus Sinn macht, im Zweifelsfall eher etwas mehr Katzengold durchzulassen als zu viel Gold zurückzuweisen. Sehr direkt bringt er aber auch zum Ausdruck, daß das EPA bei der ersten Prüfung zu viel Augenmerk auf formale Aspekte richte und den Inhalt erst später prüfe. Dies ließe viele Erfinder im Glauben, ihre Ideen seien wirklich neuartig. Dadurch, daß der Neuartigkeitsaspekt erst im zweiten oder dritten Stadium geprüft würde, würden unnötig Kosten entstehen. 6 Mercer meint aber auch, daß manche Patentanwälte sich mehr Mühe geben könnten, gute Anmeldungen zu formulieren.

Das EPO erhielte Anmeldungen von „sehr unterschiedlicher Qualität“ 7

b) Trivialpatente

Trivialpatente werden von manchen Fachleuten als das Grundübel des heutigen Patentsystems angesehen. Dieser Ausdruck bezeichnet Verfahren, die zu schützen es eigentlich nicht lohne, da ihnen die “erfinderische Höhe” fehle. Berühmte Beispiele: Fortschrittsbalken bei Computerprogrammen, Amazons “One-Click; s.a. www.patentverein.de.

c) Aufbaupatente, Vorratspatente, Softwarepatente

Diese Begriffe seien hier nur erwähnt, eine Erörterung würde zu weit führen.

d) Biotech-Patente

In den vergangenen Jahren werden auf dem Biotechnologie-Bereich Patentanmeldungen nicht nur für gentechnisch veränderte Lebewesen und Saatgut (Terminator-Technologie) eingereicht (und sind auch teils erteilt worden); viele Produkte sind schon auf dem Markt, bei denen die Wirkungen kaum erforscht worden sind und die unter dubiosen Umständen genehmigt wurden, sondern auf für Gen-Sequenzen bei Mensch und Tier, die nur entdeckt und beschrieben worden sind, ohne daß hier eine erfinderische Tätigkeit vorliegen würde. Weltweit sehen das viele das mit großer Sorge als Entwicklung zur Monopolisierung der Nahrungsversorgung.

e) Sperrpatente

„Leute schreiben Patente, um den Fortschritt anderer zu blockieren“ 8
-- Sam Jadallah, Partner, Mohr Davidow Ventures

Sam Jadallah muß es wissen, als ehemaliger Senior Executive bei Microsoft.

f) Außer-patentliche Blockade

Der Konkurrent kann aber auch mit viel weniger Aufwand blockiert werden, indem Entdeckungen einfach in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werden. Dies gilt dann als Stand der Technik und kann nicht mehr patentiert werden.

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Wie ernst sind Patente zu nehmen?

Angesichts der oben genannten Zahlen eine überraschende Frage.

Zwischen der Welt der Patente und der sonstigen technischen Literatur besteht eine große Kluft, die man daran erkennt, daß in Patenten so gut wie keine Stellen aus der technischen Literatur zitiert werden und auch Ingenieure und Erfinder in der technischen Literatur so gut wie nicht ihre Patente erwähnen (Greg Aharonian).

Hinzu kommt, daß in der Flut der Patentanmeldungen und auch der erteilten Patente viele sehr kuriose erscheinen. Das reicht von dem Kloreservierungspatent 9 eines großen US-Elektronikkonzerns (wurde schon oben erwähnt), das allerdings wieder zurückgezogen wurde, als die Firma sah, welche Publicity sie damit erreicht hatte, über die „Verfahren und Mittel zur Erzeugung einer Anti-Schwerkraft-Illusion“ eines gewissen Michael J. Jackson (doch, genau der!) 10, ein Patent zum Herstellen von Sandwiches (und Sie dachten, Sie wüßten, wie man Sandwiches macht?) einer rot-gelben Burger-Kette, unzählige Tier-Spielzeuge und batteriebetriebene Weihnachtsbaumlichter bis hin zu Verfahren wie dem Schaukeln in Querrichtung.

Dies ist wahrlich ein Minenfeld, in dem sich der Übersetzer bewegt.

Und dann wird noch vom Übersetzer gefordert, den Text so zu übersetzen, daß die Bedeutung weder breiter noch enger ist als im Original!

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Wie kommt die Patentsprache zustande und warum unterscheiden sich Patente hinsichtlich Sprache und Qualität von beispielsweise Artikel in Fachzeitschriften oder Bedienungsanleitungen?

Aber ja, manchmal ist Patente lesen mindestens so abstrus wie Douglas Adams und Terry Pratchett zusammen. 11

Angesichts der bisherigen Ausführungen ist dies eigentlich keine große Frage mehr.

Fachliteratur und Magazine wird mit dem Ziel veröffentlicht, ein bestimmtes Zielpublikum anzusprechen, und je attraktiver das Produkt, um so besser sollten Auflage, Umsatz und Gewinn sein.

Mit Patenten hingegen werden Erfindungen geschützt, wird Konkurrenz ausgehebelt und Unternehmenspolitik betrieben.

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Mit welchen Problemen und Fehlern kann der Übersetzer rechnen?

Im Grunde muß der Übersetzer mit allen nur denkbaren Problemen rechnen plus noch ein paar mehr, u. a.:

Das stellt nur eine Zusammenfassung dar. Natürlich kommen längst nicht alle Fehlersorten in jedem Patent vor. Und in meiner Erfahrung geht auch kaum eine dieser „Minen“ hoch.

Bei der Vielfalt der möglichen Probleme ist es wichtig, daß sich der Übersetzer Gedanken macht und/oder mit dem Kunden auseinandersetzt, wie in den verschiedenen Kategorien zu verfahren ist.

Je nach dem vom Patentanwalt gewählten Weg kann es möglich sein, gravierende Fehler noch nachträglich zu verbessern, in anderen Fällen müssen Fehler übersetzt werden. Einige Kunden schätzen es, wenn man sie auf Fehler aufmerksam macht, andere ignorieren dies.

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Welche Informationen sind für Patentübersetzer wichtig?

Heymanns Taschenkommentar 12 sind die folgenden Bedingungen zu entnehmen:

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Voraussetzungen für Patentübersetzer

Welches könnten Voraussetzungen darstellen, um Patente zu übersetzen?

Vor allen Dingen ist physikalisches/technisches/chemisches etc. Grundwissen erforderlich sowie die Fähigkeit, sich in komplexere Sachverhalte einzuarbeiten. Eine entsprechende Vorbildung ist wichtig, um erstens die teils im Telegrammstil formulierten Sachverhalte richtig entschlüsseln zu können und um zweitens die dem Gegenstand richtige Sprache verwenden zu können. Entsprechende Fachwörterbücher und -lexika sind zwar unentbehrlich, doch stellen sie bei den letzten beiden Punkten keine Hilfe dar.

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Fussnoten

1 Für den Fall einer Bestätigung in einer evtl. Berufungsverhandlung könnte dies weitere Firmen beeinträchtigen

2 United States Patent and Trademark Office

3 Schulte – Patentgesetz mit EPÜ, 6. Auflage, ISBN 3-452-24174-2

4 In diesem Anspruch 9 steht (übersetzt): “… wobei dieser Anspruch ein unter realen Ansprüchen enthaltener Scheinanspruch ist, der vor Einreichung entfernt werden sollte; … um zu bestimmen, ob der Erfinder die Ansprüche tatsächlich gelesen hat, und der Erfinder sollte den Anwalt anweisen, den Anspruch herauszunehmen.”

5 Institute of Professionals before the European Patent Office

6 zudem sind Patentämter sich selbst finanzierende Institutionen. Je mehr Gebühren hereinkommen, desto besser.

7 Chris Mercer “..all that glisters is not gold” . EPO Academy November 2005

8 “People are writing patents to get in the way of other people's progress.“

9 Im Flugzeug soll man sich für den Toilettenbesuch anmelden und wird in eine Warteschlange eingereiht. Die Position dort wird ermittelt anhand der Klasse, in der man fliegt, dem bezahlten Preis usw.

10 US 5255452

11 http://forum.dict.cc/?gapgenum=2445

12 siehe Fußnote 2.

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